Tipps zur Ausschreibung der Baureinigung nach BKP 287 – So vermeiden Sie Kostenfallen
Wenn es um die professionelle Baureinigung in St. Gallen und der Ostschweiz geht, ist eine saubere Ausschreibung nach BKP 287 das A und O. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie mit einfachen Tipps und unserer Checkliste Missverständnisse, unnötige Diskussionen und Zusatzkosten vermeiden können.
Rechtliche Grundlagen der Baureinigung
Die Baureinigung wird unter anderem in folgenden Normen geregelt:
- SIA 118 – Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten
- SIA 184 – Baureinigungsarbeiten
- NPK 682D/97 – Standard für die Ausschreibung von Baureinigungsleistungen
Ablauf einer Baureinigung – Übersicht der Reinigungsphasen
In der Praxis gliedert sich eine vollständige Baureinigung für Wohn- und Gewerbebauten meist in folgende Phasen:
1. Baugrobreinigung
Diese erfolgt nach Rohbauende und vor der Bodenverlegung. Bauschutt wird entfernt, und die Flächen werden besenrein hinterlassen – für eine ordentliche und sichere Baustelle.
2. (Optionale) Bauzwischenreinigung
Wird selten, aber gezielt eingesetzt, z. B. zur Vorreinigung für Fliesenleger oder zur Entfernung von Zement- und Kalkresten auf Fenstern. Auch für Käufer- oder Mietbesichtigungen ideal.
3. Bauendreinigung
Sie bereitet das Objekt auf die Vorabnahme durch die Bauleitung vor. Alle Oberflächen, Installationen und Fenster werden vollständig gereinigt – eventuelle Baumängel werden so sichtbar.
4. Baunachreinigung
Nach Mängelbehebung erfolgt die finale Reinigung: nasse Bodenaufnahme, Entstauben von Ablagen, ggf. Fenster-Nachreinigung. Ziel: ein bezugsbereites Gebäude für die Übergabe.
Wichtige Hinweise für die Ausschreibung – Diese Punkte sorgen oft für Diskussionen
„Grundreinigung“ ist kein Begriff der Baureinigung
Immer wieder taucht dieser Begriff in Ausschreibungen auf – er stammt jedoch aus der Unterhaltsreinigung. Für die Bauendreinigung oder Baunachreinigung ist er ungeeignet und sorgt für Verwirrung.
Kalkrückstände an Fenstern – Mehraufwand beachten
Kalkflecken entstehen häufig durch Sandsteinfassaden, Fensterbänke oder Regenwasser. Die Entfernung ist aufwändig und erfordert spezielle Reinigungsmittel. Unser Tipp: Vorab 2–3 Fenster bemustern, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
Plattenbeläge absäuern
Das Absäuern von Feinsteinzeug oder Naturstein ist nur dann Aufgabe des Baureinigers, wenn es klar in der Ausschreibung festgehalten wird. Ansonsten fällt es unter Mehraufwand. Für diese Arbeit braucht es spezielle Maschinen und Know-how.
Malerflecken & Gipsrückstände
Nicht sauber abgedeckte Fensterrahmen oder Böden führen zu Farbflecken. Diese zu entfernen ist mühsam. Der Maler ist dafür verantwortlich – fehlt dies, wird es ein Kostenpunkt für die Baureinigung.
Schutzfolien & Abdeckungen entfernen
Dieser Punkt wird häufig vergessen – doch das Entfernen von Schutzmaterial an Küchen, Liften, Fensterrahmen etc. ist nicht automatisch inkludiert. Laut NPK 682D/97 gilt dies als Aufwandposition (U‘Abschnitt 140).
Entsorgung & Mulden – realistisch kalkulieren
Die Entsorgung ist ein häufiges Streitthema: Pauschalen führen oft zu Unsicherheiten, da der tatsächliche Aufwand schwer abschätzbar ist. Unsere Empfehlung: Entsorgung nach Lieferschein abrechnen und eine Kostenschätzung in die Ausschreibung aufnehmen, um faire Preise zu ermöglichen.
Fazit: Klare Ausschreibungen vermeiden teure Nachträge
Alle genannten Punkte können selbstverständlich pauschal ausgeschrieben werden. Doch die Frage lautet: Wird die Leistung auch wirklich benötigt – oder möchte man sich nur absichern? Zu viele Pauschalen können zu unnötig hohen Preisen führen.
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